Voraussetzungen der Garantie für IInstallationssystem
1. Garantie und Garantiebedingungen:
1.1 Die Garantie beginnt mit Erwerb IInstallationssystem für WC von WasserKRAFT. Sofern sich nachfolgend nicht
eine andere Garantielaufzeit ergibt, räumt WasserKRAFT IInstallationssystem für WC auf 10 (zehn) Jahre ein.
1.2 Die Garantie beginnt mit Erwerb Unterputzspülkasten von WasserKRAFT. Sofern sich nachfolgend nicht
eine andere Garantielaufzeit ergibt, räumt WasserKRAFT Unterputzspülkasten auf 10 (zehn) Jahre ein.
1.3 Sofern sich nachfolgend nicht eine andere spülventil und Einbauventil ergibt, räumt WasserKRAFT Unterputzspülkasten auf 5 (fünf) Jahre ein.
1.4 Sofern sich nachfolgend nicht eine andere Betätigungsplatte ergibt, räumt WasserKRAFT Unterputzspülkasten auf 5 (fünf) Jahre ein.
2. Umfang der Garantie:
2.1 Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- und Produktionsfehler an unseren Installationssystem bzw. Armatur-Sets, die ausschließlich aus den Originalteilen von WasserKRAFT bestehen.
2.2 Im Garantiefall leistet WasserKRAFT entweder die Reparatur des schadhaften Originalteils der Installationssystem bzw. den Austausch des schadhaften Originalteils oder den Austausch der gesamten Installationssystem.
2.3 Neben der Garantie stehen dem Kunden die sonstigen gesetzlichen Rechte zu. Die Garantie schränkt die Rechte des Kunden nicht ein.
3. Keine Garantie geben wir:
3.1 beim Fehlen eines Wasser filters für die grobe Vorreinigung des Wassers.
3.2 beim Fehlen des Garantiescheins bzw. bei nicht ausgefülltem Garantieschein und bei Fehlen des Kassenbelegs.
3.3 bei falscher Befestigung der Armatur, bei falscher Pflege und bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz der Armatur.
3.4 bei äußere Beschädigungen der Armatur durch den Gebrauch (Kratzer, Dellen oder andere äußere Beschädigungen).
3.5 wenn die Beschädigung an der Armatur unabhängig vom Hersteller entsteht (z.B.: Druckveränderungen in den Wasserleitungen, Brand, Naturkatastrophen, stark verschmutztes Wasser etc.).
Voraussetzungen der Garantie für Armaturen